Fachanwalt für Familienrecht
Kompetente Beratung sowie qualifizierte Vertretung in außergerichtlichen wie auch gerichtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, Förderung einvernehmlicher Regelung mit der Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht nach FAO bei
- Ehescheidungen
- Trennungsunterhalt/Nachscheidungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt /Unterhaltsansprüche pflegebedürftiger Eltern
- Volljährigenunterhalt f. Studenten/Auszubildende/Schüler u.a.
- Sorgerecht
- Umgangsrecht/Besuchsrecht
- Zugewinnausgleichsansprüche/eheliches Güterrecht
- Ehewohnung
- Hausrat
- Herausgabe zum persönlichen Gebrauch bestimmter Sachen
- Versorgungsausgleich/Rente/Altersversorgung
- nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Erbrecht mit Beziehung zum Familienrecht
Mandantenvorteile durch die Qualifikation Fachanwalt für Familienrecht sind:
- Nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse durch anwaltsspezifische Lehrgänge, der alle relevanten Bereiche des Familienrechts umfasst und umfängliche Leistungskontrollen in den Bereichen des Familienrechts.
- Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen durch entsprechende Anzahl bearbeiteter praktischer Fälle auf dem Gebiet des Familienrechts.
Regelmäßige jährliche Fort- und Weiterbildung nach der FAO